Der Hessische Landtag ist das Landesparlament und damit Legislative des deutschen Bundeslandes Hessen. Er verabschiedet Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung und bewilligt den Haushalt. Der Sitz des Landtags befindet sich seit seiner ersten Sitzung im Dezember 1946 im ehemaligen Stadtschloss der nassauischen Herzöge am Schloßplatz in der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Das Hessische Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl. Es gibt – wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: mit der Wahlkreisstimme (= Erststimme) werden die Mandate nach relativer Mehrheitswahl in den 55 Wahlkreisen vergeben. Mit der Landesstimme (= Zweitstimme) wird eine gleich große Anzahl über geschlossene Listen vergeben. Insgesamt besteht der Landtag damit aus mindestens 110 Sitzen. Mindestens deswegen, weil – ebenfalls wie bei der Bundestagswahl – Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen können, wenn eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustünden. Die Dauer einer Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid vom 22. September 2002 von 4 auf 5 Jahre erhöht. Das aktive Wahlrecht hat jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz in Hessen hat. Passives Wahlrecht besitzt jeder Wahlberechtigte, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt. 
Briefwahl Sie können sich schon vor dem Wahltag entscheiden und von zu Hause aus per Briefwahl abstimmen. Dazu sind Sie berechtigt, wenn Sie aus wichtigen Gründen (z. B. Urlaub, Beruf, Krankheit oder hohes Alter) nicht zur Wahl gehen können. Den Antrag zur Briefwahl finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen per Post zugestellt wurde. Bei weiteren Fragen zur Briefwahl rufen Sie uns einfach unter (06252) 982144 an – wir helfen Ihnen gerne! |