08.02.2012 14:52
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Ausschüsse
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Die Arbeit der Ausschüsse 

Der Hessische Landtag mit 118 Abgeordneten unterhält für seine Arbeit 16 Parlamentsausschüsse zur vertiefenden Beratung parlamentarischer Initiativen. Dabei haben die Ausschüsse zwischen 13 und 20 Mitglieder.

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von ihrer Fraktion ernannt und sind allesamt Fachleute, da es gilt, vielfältige und komplizierte Sachfragen zu lösen. Sie verrichten ihre Sacharbeit im Sinne des arbeitsteiligen Parlaments. Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Ausschüsse entsprechen denen im Landtag.

Hauptaufgabe der Ausschüsse ist es, die vom Parlament überwiesenen Vorlagen (Gesetzentwürfe, Haushaltsplan, Anträge) gründlich zu beraten. Die meisten Sitzungen sind nicht öffentlich, damit die ungestörte und freie Sacharbeit der Abgeordneten ohne Druck auf ihre Meinungsbildung gewährleistet wird. Die vom Parlament überwiesenen Themen werden in gründlicher Beratung behandelt und für die abschließende Entscheidung im Plenum vorbereitet. Falls erforderlich, können die Ausschüsse für spezielle Fragen zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen, Experten hinzuziehen, öffentliche Anhörungen abhalten oder sich in Reisen von Problemlösungen an anderen Orten überzeugen. 



Bis Mai 2011 war ich zudem Mitglied im Kulturpolitischen Ausschuss (KPA). Dieser befasst sich mit den vielfältigen Themen des hessischen Schulwesens; dazu gehören die allgemeinbildenden Schulen, die beruflichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen für Erwachsene und die Beratung der dazu eingebrachten Gesetzentwürfen.

Eine wichtige Aufgabe des KPA ist die Qualitätssicherung an den Schulen. Der Ausschuss wirkt bei der Gestaltung der Lehrpläne und Stundenpläne mit. Des Weiteren befasst er sich mit der Planung der Lehreraus-, -fort- und –Weiterbildung und der Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal, sowie mit der Frage der Ganztagsschulen.

Im KPA werden außerdem Anträge und Gesetzentwürfe der Regierung oder der Fraktion, z.B. das Schulgesetz, zur Vorbereitung weiterer Lesungen im Parlament genauestens und in allen Einzelheiten beraten und eine Beschlussempfehlung verabschiedet. Unter Umständen werden auch Fachleute von außerhalb zur Beratung herbeigezogen und in öffentlichen Anhörungen gehört. Im Parlament wird dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt.

Der Innenausschuss (INA) behandelt insbesondere Angelegenheiten der Kommunen, der Polizei, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste, des Datenschutzes, der Asyl- und Ausländerpolitik, des Glückspielwesens, außerdem Grundsatzfragen des E-Governments, des Verfassungsschutzes, das Recht des öffentlichen Dienstes, das Feiertagsrecht und den Sport.

Zu den Angelegenheiten der Polizei gehören die polizeiliche Kriminalprävention und -repression, die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit und die öffentliche Sicherheit und Ordnung. 


Der Hauptausschuss (HAA) hat die Aufgabe, in einem Notfall oder wenn der Landtag nicht versammelt ist, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren. Denkbar sind solche Situationen vor allem zwischen der Auflösung und dem Zusammentritt eines neu gewählten Landtages.

Er ist außerdem zuständig für Immunitätsfragen und Bundesratsangelegenheiten. Im Übrigen befasst sich der Hauptausschuss insbesondere mit der Beratung verfassungsrechtlicher oder verfassungspolitischer Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen.

Der Hauptausschuss begleitet die zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsreform, ist eingebunden in Verteidigungsangelegenheiten und zuständig für Themen des Hörfunks und des Fernsehens. Auch die Pflege der Beziehungen zu anderen Landesparlamenten und zu den Partnerschaftsregionen gehört zu seinen Aufgaben.
 

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