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20.01.2012, 00:00 Uhr | Übersicht | Drucken
Kommunaler Schutzschirm
Alexander Bauer und Peter Stephan: „Bundesweit einmalige Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen“

„Mit dem kommunalen Schutzschirm stärkt die Landesregierung die Handlungsfähigkeit der hessischen Kommunen. Insgesamt 3,2 Milliarden Euro stehen für die Entschuldung von Städten, Gemeinden und Kreisen zur Verfügung. Das ist ein tatkräftiger Beitrag der Regierung von Ministerpräsident Volker Bouffier zur Zukunftssicherung der Kommunen und deutschlandweit einmalig“, begrüßten die Landtagsabgeordneten Alexander Bauer und Peter Stephan (beide CDU), die Einigung der Hessischen Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung eines Kommunalen Schutzschirms in Höhe von 3,2 Milliarden Euro.


 
Das Land übernimmt die komplette Tilgung des Schuldenfonds und stellt darüber hinaus eine unmittelbare Reduzierung der hohen Zinslasten sicher. „Der Schutzschirm wirkt sich für die Bürgerinnen und Bürger direkt aus: Schulen, Schwimmbäder, Straßen, Kindertagesstätten und Bürgerhäuser können langfristig finanziert und weiter unterhalten werden. Eine drohende Handlungsunfähigkeit mancher Kommunen wird damit vermieden und politischer Gestaltungsspielraum sichergestellt,“ so Stephan und Bauer.
Ebenso wie das hessische Konjunkturprogramm stellt der kommunale Schutzschirm ein strategisches Projekt für die Kommunen und Landkreise in Hessen da. Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern ein lebenswertes Zuhause in unseren hessischen Kommunen erhalten“, betonen die beiden Bergsträßer Abgeordneten. Jetzt gelte es Landrat Wilkes bei seinen Bemühungen zu unterstützen, dass bei dem Entschuldungsangebot für den Kreis Bergstraße auch die Schulden des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft, welcher das millionenschwere Schulbauprogramm abwickelt, ihre Berücksichtigung finden, so Bauer und Stephan in ihrer Mitteilung.
Hintergrundinformationen:
Das Konzept sieht vor, dass das Land die hessischen Kommunen mit dem größten Konsolidierungsbedarf von einem Großteil ihrer Schulden entlastet. Für die kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte ist eine Entschuldungsquote von 46 Prozent vorgesehen, für die Landkreise eine Entschuldungsquote von 34 Prozent. Gleichzeitig verpflichten sich diese in einem individuell festzulegenden Zeitraum ihre Neuverschuldung auf null zurückzufahren.
Das Konzept ist kein klassisches Förderprogramm, sondern soll den bedürftigen Kommunen zielgenau helfen. Dafür wurde zunächst ein objektives Kennzahlenset definiert, das von allen Verhandlungspartnern als Kompromisslösung getragen wird. Nach diesen Berechnungen wurden 106 Kommunen als konsolidierungsbedürftig eingestuft – darunter drei kreisfreie Städte, 89 kreisangehörige Städte und Gemeinden und 14 Landkreise.
Die Schuldendiensthilfe des Kommunalen Schutzschirms wird in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro aufgelegt. Bis zu 2,8 Milliarden Euro davon stehen zur langfristigen Tilgung kommunaler Darlehen aus Landesmitteln zur Verfügung. Hinzu kommt weiterhin eine Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent, was  einem Umfang von etwa 400 Millionen Euro entspricht. Die Kommunen erhalten zudem auf Antrag eine weitere Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent vom 1. bis 15. Jahr der Tilgung und in Höhe von 0,5 Prozent ab dem 16. Jahr der Tilgung.
 
 


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